Das Kurzgutachten ist die schlankere Variante der Immobilienbewertung und richtet sich an alle, die kurzfristig eine belastbare Wertschätzung benötigen, jedoch keinen gerichtsfesten Gutachtenumfang benötigen.
WICHTIGER HINWEIS
Anders als das Verkehrswertgutachten ist ein Kurzgutachten nicht für Gerichte oder Behörden geeignet, sondern dient der schnellen, informativen Wertfeststellung und Entscheidungsunterstützung im privaten oder geschäftlichen Kontext.
Kurzgutachten eignen sich insbesondere für:
- Kauf- oder Verkaufsentscheidungen (erste Preisfindung)
- Vermögensbilanzierungen
- Steuerliche Zwecke (z.B. Orientierung für Erbschaft oder Schenkung)
- Außergerichtliche Einigungen bei Erb- oder Scheidungsfällen
- Schnelle Einschätzung oder Zweitmeinung bei Immobilien-Fragen
KURZGUTACHTEN
Was umfasst ein Kurzgutachten?
- Fokussierte Wertanalyse: Bewertung der wichtigsten wertbestimmenden Merkmale wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung.
- Effizienter Prozess: Kurzbesichtigung vor Ort, schnelle Erhebung und Wertfindung.
- Marktbezug: Orientierung am regionalen Marktvergleich, Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen.
- Kompakte Dokumentation: Ergebnisdarstellung, knappe Begründung und die wichtigsten Anlagen – typischer Umfang 5–15 Seiten.
- Bearbeitungszeit: Für ein Einfamilienhaus meist ca. 2–4 Wochen ab Objektbesichtigung und Eingang aller relevanten Unterlagen.
- Service: Persönliche Beratung und nachvollziehbare Erläuterung der Ergebnisse.
DER BEARBEITUNGSPROZESS


